Als anerkannte UNESCO-Projektschule thematisieren wir verschiedene UNESCO-Schwerpunkte immer wieder im Fachunterricht und verknüpfen sie eng mit dem geltenden Schulinternen Curriculum.
Allumfassendes Lernen findet jedoch nicht nur im Fachunterricht statt, sondern auch in Form von sich jährlich wiederholenden und einmalig stattfinden Projekten außerhalb des Regelunterrichts, die sich immer an den UNESCO-Schwerpunkten und den 17 Nachhaltigkeitszielen orientieren (siehe Kacheln der 17 Nachhaltigkeitsziele).
Menschen müssen Ihre Rechte kennen, um sie einzufordern und umzusetzen. Die Aufklärung über Menschrechte sollte daher an unserer UNESCO-Projektschule eine zentrale Rolle im Unterricht spielen. So sind entsprechende thematische Aspekte fest in den Unterrichtsinhalten insbesondere des Faches Geschichte verankert. Die Beschäftigung der Schüler/- innen mit der Entstehung von Menschenrechten in der Zeit der Aufklärung und ihre Durchsetzung in den Revolutionen des 18. Jahrhunderts ist im Curriculum des Fachbereiches Geschichte verbindlich für Klasse 8 festgelegt.
Ein Welterbe der UNESCO lernen alle Schüler/- innen unserer 7. Klassen auf einer Projektfahrt des Fachbereiches Geschichte kennen. Im Herbst eines jeden Schuljahres fahren die Klassen in das Kloster Walkenried, einer UNESCO-Welterbestätte. In Workshops erkunden die Schüler/- innen an zwei Tagen das Museum in der mittelalterlichen Klosteranlage und die Kirchenruine mit der äußeren Klosteranlage. Geschichtsunterricht zum Thema Mittelalter findet während dieser dreitägigen Reise seit 10 Jahren „am anderen Ort“ statt.
In der 9. Klasse können die Schüler/- innen unserer Schule einen Wahlpflichtkurs mit dem Thema UNESCO wählen. Dieser Kurs ermöglicht die Beschäftigung mit der Programmatik und der Organisation der UNESCO. In einer wöchentlichen Doppelstunde lernen und erhalten die Schüler/- innen beispielsweise Antworten auf die folgenden Fragen:
- Was ist ein Welterbe der UNESCO und welche Bedingungen muss es erfüllen?
- Wodurch sind Welterbestätten gefährdet?
- Sollten Yoga und Fußball-Fangesänge zum immateriellen Welterbe der UNESCO gehören?
- Gehören Kinderrechte ins Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland?