Was tun, wenn das Kind krank ist?
Bitte informieren Sie uns am ersten Krankheitstag telefonisch zwischen 7:00 und 7:45 Uhr unter 030/847118830.
Krankmeldungen können nur von Erziehungsberechtigten, Sorgeberechtigten oder Personen mit schulischer Vollmacht erfolgen. Die schulische Vollmacht muss dem Sekretariat schriftlich vorliegen.
Bitte geben Sie die voraussichtliche Krankheitsdauer an.
Beachten Sie unbedingt, dass eine Benachrichtigung per Telefon oder Mail nicht die notwendige schriftliche Entschuldigung bzw. das ärztliche Attest ersetzt!
Die schriftliche Entschuldigung muss spätestens am 3. Tag nach der Rückkehr in die Schule abgeben werden!
Falls etwas während des Schultages geschieht:
- werden Sie telefonisch benachrichtigt, um ggf. das Kind abzuholen.
- werden wir bei ernsten Unfällen den Notarzt und die Erziehungsberechtigten benachrichtigen.
- Sorgen Sie bitte dafür, dass wir immer Ihre aktuellen Kontaktdaten haben und wir sie im Notfall erreichen können.
Beurlaubung
Anträge auf Beurlaubung von Schüler*innen bis zu 3 Tage sind an den Klassenleiter zu stellen.
Anträge auf Beurlaubung von Schüler*innen ab 4 Tage sind an die Schulleitung zu stellen.
Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Schulferien sind nur in zwingenden Fällen und nur einmalig möglich!
Schüler*innen der gymnasialen Oberstufe stellen Anträge auf Beurlaubung in jedem Fall über die Oberstufenleitung.