Schulförderverein

Am 4. November 1997 fand die Gründungsversammlung des Schulfördervereins statt. Die Satzung des Vereins wurde beschlossen und ein Vorstand gewählt. Der Vorstand hat nun die formalen Voraussetzungen für die aktive Tätigkeit des Vereins geschaffen.

Was will der Förderverein?

Der Verein hat sich das Ziel gesetzt, die Bildungs- und Erziehungsarbeit des Max-Planck-Gymnasiums vor allem im außerunterrichtlichen Bereich zu unterstützen. Der Verein strebt gemäß seiner Satzung an:

  • die Leistungen der Schüler, Pädagogen und Mitarbeiter einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen und die noch junge Geschichte der Schule zu bewahren,
  • künstlerische, wissenschaftliche und sportliche Aktivitäten der Schüler durch Fördermittel u. a. für Schülerpreise, für Arbeitsgemeinschaften, für Bibliotheksanschaffungen, für Aktionen der Schüler zu unterstützen,
  • förderungswürdige sowie förderungsbedürftige Schüler in geeigneter Weise zu unterstützen,
  • zu einer Verbesserung der Lern- und Arbeitsbedingungen an der Schule beizutragen,
  • soziale Aktivitäten der Schule zu fördern.

Der Verein hat nicht vor, die Aufgaben des Bezirkes und des Landes bei der Erfüllung des Bildungsauftrages und dessen materieller und finanzieller Sicherung zu übernehmen. Im Interesse der Schüler wollen wir gemeinsam mit allen Interessierten dazu beitragen, die Bedingungen für erfolgreiches gemeinsames Lernen und Leben an der Schule zu verbessern, Defizite auszugleichen und besondere Interessen und Aktivitäten zu fördern. Wir wollen dazu beitragen, dass die Schule eine unverwechselbare Identität entwickelt, die den Bildungsalltag stückweise zum Erlebnis werden lässt und den Schülern genügend reiraum für Eigeninitiative gibt und ihnen einen erfolgreichen Einstieg in Berufsausbildung und Studium ermöglicht.

Wie kann der Förderverein unterstützt werden?

  • durch Mitgliedschaft bzw. Fördermitgliedschaft,
  • durch tätige Mitarbeit und Ideen, sowie
  • durch Geld-, aber auch Sachspenden (steuerlich gefördert versteht sich), wenn gewünscht ganz zielgerichtet für einzelne Klassen, Projekte und Vorhaben aber auch zur allgemeinen Verfügung im Sinne der Vereinszielsetzung

Wie ist der Förderverein zu erreichen? Wo gibt es Informationen?

Der Vorstand des Vereins ist über das Sekretariat der Schule bzw. den Schulleiter zu erreichen. Dort können auch die Satzung und Beitrittserklärungen angefordert sowie die nächsten Termine erfragt werden.
Wir freuen uns, wenn möglichst viele die Tätigkeit des Vereins durch ihre Mitgliedschaft unterstützen.

Satzung des Schulfördervereins des Max Planck Gymnasiums in der Singerstrasse Berlin-Mitte e.V.

beschlossen auf der Gründungsversammlung am 04. 11. 1997 zuletzt geändert nach der Verschmelzung mit dem Schulverein des Berlinischen Max-Planck-Gymnasiums durch Aufnahme auf der Mitgliederversammlung am 31.Mai 2007

§ 1 Name und Rechtsform
  • Der Verein führt den Namen: Schulförderverein des Max-Planck-Gymnasiums Berlin-Mitte e.V.
  • Sitz des Vereins ist Berlin. Er ist im Vereinsregister Berlin eingetragen.
  • Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig.
  • Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
  • Der Verein ist selbstlos tätig, die Organe des Vereins üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 2 Zweck des Vereins

Der Verein setzt sich das Ziel, das aus der Fusion der Max-Planck-Oberschule (Gymnasium) und der Charles-Darwin-Oberschule (Gymnasium) in Berlin-Mitte neu entstandene Gymnasium in der Singerstrasse in seiner Bildungs- und Erziehungsarbeit, vor allem im außerunterrichtlichen Bereich, zu unterstützen. Der Verein strebt an,

  • die Geschichte der beiden fusionierten Gymnasien und die Leistung der neuen Schule u.a. durch die Dokumentation wichtiger Ereignisse und die Organisation von Treffen ehemaliger Schüler zu bewahren und einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen (Gestaltung einer Seite im Internet; Publikation zu besonderen Anlässen; Informationsveranstaltungen),
  • besondere künstlerische, wissenschaftliche und sportliche Aktivitäten der Schüler durch Fördermittel für Schülerpreise, AG, Bibliotheksanschaffungen u.a. zu unterstützen, förderungswürdige und förderungsbedürftige Schüler in geeigneter Weise zu unterstützen, z.B. durch die Bereitstellung von Arbeitsmaterialien, die finanzielle Unterstützung zur Teilnahme an Leistungsvergleichen oder außenunterrichtlicher Lernförderung, zu einer Verbesserung der Lern- und Arbeitsbedingungen an der Schule beizutragen, z. B. durch die Bereitstellung von Materialien zur und ehrenamtlichen Mitwirkung bei der Ausgestaltung und Renovierung des Schulgebäudes sowie durch die Gewinnung von Sponsoren für die Anschaffung zusätzlicher Lehr- und Lernmittel und Ausstattung,
  • soziale Aktivitäten der Schule zu unterstützen, u.a. durch die organisatorische und finanzielle Unterstützung von Klassenfahrten, Schülerprojekten, Arbeitsgemeinschaften und Schulveranstaltungen.
§ 3 Mitgliedschaft
  • Der Verein besteht aus ordentlichen, fördernden und Ehrenmitgliedern.
  • Ordentliches Mitglied kann jede Person werden, die sich zu den Zielen des Vereins bekennt. Über die Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand auf Grundlage einer schriftlichen Beitrittserklärung. Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beiträgen verpflichtet. Die Beiträge werden durch Bankeinzug erhoben; ihre Höhe wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
  • Die Mitgliedschaft endet durch schriftlich erklärten Austritt zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres, Tod oder Ausschluss. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung.
  • Dem Verein können auch fördernde Mitglieder angehören; der Mindestbeitrag einer Fördersumme wird von der Mitgliederversammlung festgelegt.
§ 4 Organe des Vereins
  • Organe des Vereins sind: Mitgliederversammlung und Vorstand.
  • Über Beschlüsse der Organe ist eine Niederschrift anzufertigen, die von einem Vorstandsmitglied unterzeichnet wird.
§ 5 Mitgliederversammlung
  • Die Mitgliederversammlung beschließt insbesondere über
    • die Wahl des Vorstandes und der Rechnungsprüfer
    • die Prüfung und Genehmigung der Jahresabrechnung
    • die Entlastung des Vorstandes
    • Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins
    • den Ausschluss einzelner Mitglieder.
  • Zur Mitgliederversammlung lädt die/der Vorsitzende spätestens zwei Wochen vor dem Termin (Poststempel) schriftlich unter Angabe der Tagesordnung ein. Sollen Beschlüsse gefasst werden, so ist der Beschlussgegenstand in der Einladung anzugeben.
  • Eine Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Sie muss stattfinden, wenn mindestens 1/3 der Mitglieder dies schriftlich verlangt.
  • Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Dabei hat jedes Mitglied eine Stimme; bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt.
  • Beschlüsse nach § 5 Abs. 1 Buchstabe d bedürfen der Zustimmung von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder.
§ 6 Der Vorstand
  • Der Vorstand besteht aus drei bis fünf Mitgliedern mit mindestens folgenden Funktionen: Vorsitz, Stellvertretender Vorsitz; Kassenwart. Jedes Vorstandsmitglied ist allein berechtigt, den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten.
  • Finanziell verpflichtende Erklärungen sind von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen.
  • Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben.
  • Der Vorstand wird für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Bis zur Neuwahl führt der bisherige Vorstand die Geschäfte weiter.
  • Der Vorstand kann eine(n) Geschäftsführer(in) mit der Führung der Geschäfte beauftragen. In diesem Falle wird der/die Geschäftsführer(in) zu allen Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen eingeladen.
  • Der Vorstand ist berechtigt, Satzungsänderungen vorzunehmen, soweit diese von Gerichts- und Finanzbehörden aus formalen Gründen verlangt werden.
§ 7 Finanzen
  • Der Verein finanziert sich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden. Der jährliche Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Er ist stets als Jahresbeitrag zu entrichten.
  • Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  • Ausscheidende Mitglieder haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen.
  • Aufwendungen, die durch Tätigkeit für den Verein entstehen, können ersetzt werden.
§ 8 Rechnungsprüfung
  • Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren Rechnungsprüfer. Diese dürfen nicht dem Vorstand angehören und nicht Geschäftsführer sein.
  • Die Rechnungsprüfer haben den Jahresabschluss zu prüfen, mit einem Vermerk über das Prüfungsergebnis zu versehen und einen Prüfungsbericht anzufertigen.
  • Vorstand und ggf. Geschäftsführer(in) haben den Rechnungsprüfern jederzeit Einsicht in die Bücher und Belege zu gewähren.
§ 9 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke darf das Vereinsvermögen auf eine andere, von der Mitgliederversammlung zu bestimmende gemeinnützige Körperschaft des öffentlichen oder privaten Rechts übertragen werden mit der Bestimmung, es für Zwecke des § 2 zu verwenden. Der Beschluss darf erst nach Zustimmung des Finanzamtes für Körperschaften ausgeführt werden.

 Beitrittserklärung

Kontakt

Kontoverbindung:
Schulförderverein des Max-Planck-Gymnasiums in der Singerstraße Berlin-Mitte e.V.

IBAN:  DE09350601901567220016
BIC:      GENODED1DKD KD-Bank

Kommunikation:
Tel: 847 11 88 30 
Fax: 847 11 88 40

E-Mail: sekretariat@mpg-berlin.de

Vorsitzende: Fr. Constanze Borges

Vorstandsmitglied: Hr. Manfred Kietzmann

Kassenwart: Hr. Herbert Schkutek